Bioresonanz kompakt erklärt –

Teil 2: Bioresonanzgeräte und Frequenzgrundwert

 

Moderne Bioresonanzgeräte nach Paul Schmidt

Dem Versuch Paul Schmidts, ein praktikables Gerät zur Anwendung von Bioresonanz zu entwickeln, gingen anfangs Untersuchungen mit einem Frequenzgenerator voran, um zu ermitteln, unter welchen Bedingungen der Organismus optimal in Resonanz zu bringen ist.

Bei seinen Messungen entdeckte er folgenden Zusammenhang:

Beschwerden, die mit konventionellen medizinischen Verfahren diagnostizierbar sind, können in der Regel durch Frequenzen unter 100 kHz beschrieben werden. Das bedeutet, es sind anfangs dann auch Frequenzen unter 100 kHz notwendig, um einen Regulationsmechanismus (eine Harmonisierung) in Gang zu setzen.

Wurde im Zuge der Anwendung eine solche Regulation angeregt – ist also die angesteuerte Resonanzstelle im Organismus, die mit einem bestimmten Beschwerdebild in Zusammenhang steht, mit der angewandten Frequenz in Resonanz gegangen – erhöht sich ihre Schwingung schrittweise (genauer gesagt: in dekadischen Schritten). Ziel der Applikation geeigneter Frequenzen durch Bioresonanz ist es, die Schwingungen der betroffenen Resonanzstellen im Körper Schritt für Schritt wieder in den beschwerdefreien Ausgangszustand (der eine höhere Frequenz – nämlich im GHz-Bereich – aufweist) „anzuheben“ und zurück zu versetzen.

Aufgrund der Anhebung der Frequenz in dekadischen Schritten stellte sich Paul Schmidt auch die Aufgabe, ein Resonanzmodul zu entwickeln, welches auf einer einzigen Einstellung – nämlich dem Frequenzgrundwert– auf möglichst vielen Frequenzdekaden mit dem Körper in Resonanz gehen konnte.

Moderne Bioresonanzgeräte nach Paul Schmidt können heute genau das leisten: Sie bieten dem Organismus das für die Harmonisierung benötigte Spektrum an Frequenzdekaden automatisch an.

Veranschaulicht bedeutet dies:

Wird im Rahmen einer Austestung ein Beschwerdebild gefunden, das beispielsweise eine Frequenz von 15,2 kHz aufweist (also deutlich unter dem kritischen Wert von 100 kHz liegt), wird diese Frequenz durch die Bioresonanzanwendung im ersten Schritt um den Faktor 10 erhöht (also auf 152 kHz). Damit würde die entsprechende Stelle im Organismus bereits mit einer Frequenz von mehr als 100 kHz schwingen und läge damit wieder knapp außerhalb des kritischen Bereichs.

Da die modernen Bioresonanzgeräte gleichzeitig aber auch die in dekadischen Abständen darüber liegenden Frequenzen applizieren, in unserem Beispiel also neben 152 kHz auch 1,52 MHz, 15,2 MHz, 152 MHz, usw., kann die entsprechende Resonanzstelle im Körper diese Schritt für Schritt aufnehmen und durchlaufen, bis sie wieder mit hoher Frequenz schwingt, was dem optimalen, beschwerdefreien Ausgangszustand entspricht. Das bedeutet natürlich: Je niedriger die Frequenz ist, mit der eine Resonanzstelle im Organismus schwingt, desto länger dauert es auch, Frequenz zurück in den optimalen, höherfrequenten Bereich zu bringen.

Mithilfe der Bioresonanzgeräte nach Paul Schmidt ist es möglich, einen potentiellen Harmonisierungsbedarf bereits im höherfrequenten Bereich zu erkennen, also noch lange bevor der kritische Wert von 100 kHz unterschritten und Beschwerden klinisch manifest werden.

Daher eignet sich Bioresonanz nach Paul Schmidt sehr gut als vorbeugende Maßnahme, indem bereits bei geringfügiger Veränderung der Frequenz von Resonanzstellen eine Regulation durch Harmonisierung vorgenommen werden kann.

 

Ermittlung eines geeigneten Frequenzgrundwertes

Wie bereits im ersten Teil der Serie Bioresonanz kompakt erklärt erläutert, ist es Ziel der Bioresonanz nach Paul Schmidt, geeignete Frequenzen an den Körper heranzuführen, um damit Regulationsprozesse zu initiieren. Dazu ist es notwendig, die Regulationsmechanismen des Körpers frequenzmäßig zu analysieren, um diese dann in der Austestung und Harmonisierung einsetzen zu können.

Hauptaufgabe der Bioresonanz nach Paul Schmidt war die detaillierte Erforschung des Zusammenhangs zwischen unterschiedlichsten Beschwerdebildern und den zugehörigen Frequenzgrundwerten mittels geeigneter Bereichswerttestung. Dazu war es notwendig, die Resonanzstellen einer großen Anzahl an Personen, die eine bestimmte Erkrankung aufwiesen, zu ermitteln und zu vergleichen.

Soll beispielsweise festgestellt werden, welcher Frequenzgrundwert und damit automatisch, welche dazugehörigen Frequenzdekaden für eine Angststörung relevant sind, muss zuerst eine große Anzahl an Probanden mit genau diesem Beschwerdebild getestet werden. Dies erfolgt, indem man das gesamte zur Verfügung stehende Frequenzspektrum in feinen Schritten durchläuft, um die einer Angststörung entsprechenden Resonanzstellen zu finden. Man startet dazu mit dem kleinsten Frequenzgrundwert und testet, ob bei diesem Frequenzwert eine Harmonisierung notwendig wäre. Ist dem so, wird der Wert vermerkt und in feinen Schritten der nächsthöhere Frequenzgrundwert getestet.

Vergleicht man schließlich die Ergebnisse (also alle Frequenzwerte, bei denen ein Harmonisierungsbedarf entdeckt wurde) so können bei der Gesamtheit Probanden in der Regel eine oder mehrere für die jeweilige Erkrankung charakteristische Übereinstimmungen gefunden werden.